AGB
Teil I — Allgemeine B2B-Geschäftsbedingungen
Für Recruiting, Expertensuche, Interim-/Freelancer-Matching, Coaching und allgemeine Beratungsleistungen
Version: 27. Juli 2026 | Gilt ausschließlich für Unternehmenskunden.
1. Unternehmen, Geltungsbereich und Rangfolge der Vertragsdokumente
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „B2B-AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der SalesPro4U AG, Avenue du Midi 37, 1700 Fribourg, Schweiz („SalesPro4U“, „wir“ oder „uns“), und Kunden, die zu Zwecken ihrer gewerblichen, geschäftlichen, beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit handeln („Kunde“). Sie gelten nicht für Verbraucher, die Leistungen überwiegend zu privaten Zwecken erwerben.
Der Vertrag besteht aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der vereinbarten Leistungsbeschreibung, einem gegebenenfalls unterzeichneten Mandats- oder Projektvertrag und diesen B2B-AGB. Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in dieser Reihenfolge. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn SalesPro4U ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Verweise auf „Textform“ umfassen E-Mail und elektronische Signatur. Änderungen eines individuellen Angebots müssen in Textform bestätigt werden.
2. Leistungen und Leistungskategorien
SalesPro4U ist ein strategischer People Partner für Hightech-Branchen, insbesondere Photonik, MedTech, Deep Tech, Semiconductor und verwandte Märkte. Je nach individuellem Angebot kann SalesPro4U folgende Leistungen erbringen:
Consulting: Wachstum, Markteintritt, People & Organisation, Geschäftsentwicklung und damit verbundene strategische Unterstützung.
Recruiting: Executive Search, Expertensuche, Vermittlung in Festanstellung, Direktansprache, Kandidatenvorstellung und Unterstützung im Recruiting-Prozess.
Interim- und Freelancer-Matching: Identifizierung und Vorstellung von Interim Managern, Beratern, Coaches, Mentoren, Freelancern und Projektexperten.
Coaching und Workshops: Karriere-, Leadership-, Team- und Talententwicklung sowie damit verbundene professionelle Coaching- oder Workshop-Leistungen.
2.2. Der genaue Leistungsumfang, die Ergebnisse, Projektphasen, Honorare, Annahmen, Zeitpläne und Ausschlüsse werden im individuellen Angebot oder Mandatsvertrag festgelegt. SalesPro4U ist nicht verpflichtet, Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs zu erbringen.
2.3. M&A- und transaktionsbezogene Mandate erfordern einen separaten Mandatsvertrag. SalesPro4U erbringt keine Rechts-, Steuer-, Prüfungs-, regulierte Anlage-, Finanzierungs- oder Wertpapierberatung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
2.4. Zeitangaben sind Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, verspäteten Feedbacks, geänderter Anforderungen, der Verfügbarkeit von Kandidaten oder Umständen bei Dritten verlängern den Zeitplan angemessen.
3. Recruiting- und Matching-Prozess
Soweit Recruiting- oder Matching-Leistungen vereinbart sind, kann SalesPro4U ein Unternehmensprofil, Rollen- oder Expertenprofil, eine Stellenbeschreibung, Sourcing-Strategie, Kandidaten- oder Experten-Shortlist sowie einen Interview- oder Matching-Prozess erstellen. Der konkrete Prozess wird im Angebot festgelegt.
SalesPro4U holt vor der Weitergabe eines Profils, CVs, direkter Kontaktdaten, LinkedIn-Profils oder sonstiger identifizierbarer Bewerbungsunterlagen an einen bestimmten Kunden die vorherige Zustimmung des betreffenden Kandidaten oder Experten ein. Auch anonymisierte Profile oder Kurzprofile werden erst weitergegeben, nachdem die Person der vorgesehenen Weitergabe zugestimmt hat.
Der Kunde muss zeitnah Feedback geben und SalesPro4U, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von drei Geschäftstagen nach einer Vorstellung, einem Interview oder Match-Making Meeting darüber informieren, ob die Person weiterhin berücksichtigt wird und welche nächsten Schritte vorgesehen sind.
SalesPro4U kann die Kommunikation und Verhandlungen unterstützen, ist jedoch nicht Partei des Arbeits-, Freelancer-, Interim-, Coaching- oder Beratungsvertrags, der zwischen dem Kunden und der vorgestellten Person geschlossen wird.
4. Keine Garantie und menschliche Entscheidungen
SalesPro4U schuldet die vereinbarten Such-, Vorbereitungs-, Vorstellungs-, Koordinations- und Unterstützungsleistungen. SalesPro4U garantiert nicht, dass eine geeignete Person verfügbar ist, ein Angebot annimmt, einen Vertrag unterzeichnet, eine Bewilligung erhält, sämtliche Erwartungen erfüllt, erfolgreich arbeitet oder für einen bestimmten Zeitraum in einer Position oder einem Projekt verbleibt.
Entscheidungen über Einstellung, Vertragsschluss, Onboarding, Führung und Beendigung liegen in der Verantwortung des Kunden sowie des Kandidaten, Experten oder Leistungserbringers. Eine Ersatzsuche, Rückerstattung oder erneute Suche wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im individuellen Angebot vorgesehen ist.
Der Rückzug oder die Nichtverfügbarkeit einer vorgestellten Person aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von SalesPro4U liegen, stellt keine Pflichtverletzung von SalesPro4U dar. Die Parteien können in Textform eine angepasste Suche oder zusätzliche Leistungen vereinbaren.
5. Mitwirkung des Kunden und rechtmäßige Anforderungen
Der Kunde stellt alle für das Mandat erforderlichen vollständigen, richtigen und aktuellen Informationen zur Verfügung, einschließlich Unternehmensprofil, Rollenanforderungen, Standort, Arbeitsmodell, Vergütungsspanne, Vertragsform, Startdatum, regulatorischen Anforderungen und relevantem Entscheidungsprozess.
Der Kunde teilt wesentliche Änderungen unverzüglich mit und stellt die für die Leistungserbringung angemessen erforderlichen Zugänge, Rückmeldungen, Freigaben und Entscheidungen bereit. Verzögert oder unterlässt der Kunde seine Mitwirkung, kann SalesPro4U das Mandat aussetzen, den Zeitplan anpassen und abgeschlossene Arbeiten, reservierte Kapazitäten sowie zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen.
Der Kunde verwendet rechtmäßige, faire und diskriminierungsfreie Anforderungen und Auswahlkriterien. SalesPro4U kann ein Mandat ablehnen, aussetzen oder beenden, wenn verlangte Kriterien oder Verhaltensweisen rechtswidrig, diskriminierend, irreführend, ethisch nicht vertretbar oder objektiv unrealistisch erscheinen.
Der Kunde behandelt vorgestellte Profile und Unterlagen vertraulich, beschränkt den Zugriff auf am Entscheidungsprozess beteiligte Personen und leitet sie nicht ohne vorherige Zustimmung von SalesPro4U und, soweit erforderlich, des Kandidaten weiter oder verwendet sie für andere Rollen, Unternehmen oder Zwecke.
6. Kandidateninformationen und Prüfpflichten des Kunden
SalesPro4U erstellt Profile und Zusammenfassungen mit professioneller Sorgfalt, darf sich jedoch auf Angaben von Kandidaten, Experten, Kunden und öffentlichen beruflichen Quellen stützen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, überprüft SalesPro4U nicht unabhängig jede Qualifikation, Referenz, Beschäftigungsdauer, jedes Identitätsdokument, jeden Strafregisterauszug, jede Arbeitsbewilligung oder behördliche Zulassung.
Vor Abschluss eines Vertrags ist der Kunde für alle für die Rolle oder das Projekt erforderlichen Referenzprüfungen, Identitäts- und Qualifikationsnachweise, Prüfungen der Beschäftigungsberechtigung oder Bewilligungen, regulatorischen Prüfungen, Hintergrundüberprüfungen und Eignungsbeurteilungen verantwortlich.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen oder unverhältnismäßigen Prüfungen verlangen oder durchführen und muss die anwendbaren arbeits-, gleichbehandlungs- und datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.
7. Honorare, Steuern, Auslagen und Zahlung
Honorare, Projektphasen, Erfolgshonorare, Währungen, Steuern und Zahlungsbedingungen werden im individuellen Angebot festgelegt. Die Vergütung kann Profil- oder Onboarding-Gebühren, Recherche- und Direktansprachegebühren, feste Projekthonorare, Retainer, Stundenhonorare, Meilensteinzahlungen und Erfolgshonorare umfassen.
Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Schweizer Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern. Das Reverse-Charge-Verfahren oder eine vergleichbare steuerliche Behandlung gilt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Angemessene Reise-, Übernachtungs-, Veranstaltungs-, Medienproduktions-, Datenbank-, Werbe- und sonstige Drittkosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot vorgesehen oder vom Kunden im Voraus genehmigt wurden; ausgenommen sind geringfügige notwendige Auslagen, die ausdrücklich in einem Budget enthalten sind.
Bei Zahlungsverzug kann SalesPro4U gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten berechnen, Leistungen aussetzen und Arbeitsergebnisse bis zum Zahlungseingang zurückbehalten.
Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, die von SalesPro4U anerkannt oder durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
8. Erfolgshonorar und Definition einer Vorstellung
Eine Person gilt als durch SalesPro4U vorgestellt, sobald der Kunde identifizierende Informationen, ein Profil, einen CV, einen LinkedIn-Link, ein Video, einen direkten Kontakt, eine Interviewmöglichkeit oder andere Angaben erhält, anhand derer die Person über SalesPro4U identifiziert oder kontaktiert werden kann.
Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, wird das vereinbarte Erfolgshonorar fällig, sobald der Kunde, oder ein im Auftrag des Kunden handelnder Dritter mit einer vorgestellten Person ein Arbeits-, Freelancer-, Interim-, Beratungs-, Coaching-, Projekt-, Organ-, Beirats- oder sonstiges vergütetes Vertragsverhältnis eingeht oder die Person ihre Tätigkeit aufnimmt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Das Erfolgshonorar fällt auch an, wenn die Person für eine andere Rolle, über ein anderes Unternehmen, über einen Vermittler, nach einer vorübergehenden Unterbrechung oder zu anderen Bedingungen als im ursprünglichen Mandat beauftragt wird, sofern die Beauftragung innerhalb von 24 Monaten nach der Vorstellung erfolgt.
Bestand zwischen dem Kunden und der vorgestellten Person bereits vor der Vorstellung nachweislich eine aktive Beziehung hinsichtlich derselben Rolle, muss der Kunde SalesPro4U innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Vorstellung informieren und entsprechende Nachweise vorlegen. Andernfalls wird vermutet, dass die Vorstellung durch SalesPro4U zur Beauftragung beigetragen hat.
9. Umgehungsverbot und Vertragsstrafe
Für einen Zeitraum von 24 Monaten nach einer Vorstellung darf der Kunde SalesPro4U nicht vorsätzlich umgehen, indem er die vorgestellte Person direkt oder indirekt einstellt, weiterempfiehlt, an ein anderes Unternehmen überträgt oder mit ihr einen Vertrag schließt, ohne SalesPro4U unverzüglich zu informieren und die für die betreffende Beauftragung vereinbarten Honorare zu zahlen.
Diese Verpflichtung gilt für den Kunden, seine verbundenen Unternehmen, Konzerngesellschaften, Gesellschafter, Organmitglieder und in seinem Auftrag handelnde Dritte und erfasst sämtliche Formen von Arbeits-, Beratungs-, Freelancer-, Interim-, Beirats- und Projektzusammenarbeit.
Im Fall einer vorsätzlichen Umgehung bleibt das vereinbarte Erfolgshonorar fällig. Zusätzlich zahlt der Kunde für jeden vorsätzlichen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000. Die Vertragsstrafe lässt das Erfolgshonorar unberührt und wird auf einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet. Das Recht eines zuständigen Gerichts, eine übermäßige Vertragsstrafe nach zwingendem Schweizer Recht herabzusetzen, bleibt unberührt.
Der Kunde informiert SalesPro4U unverzüglich über Interviews, Angebote, Verträge, Tätigkeitsaufnahmen, Verlängerungen und wesentliche Änderungen, die eine vorgestellte Person betreffen.
10. Vertraulichkeit und Kandidateninformationen
Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen geschäftlichen, technischen, finanziellen, strategischen und personenbezogenen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, vertraulich und verwendet sie ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Vertrauliche Informationen umfassen Kandidatenprofile und CVs, Vergütungsdaten, Suchstrategien, Rollenprofile, Preise, Kundeninformationen, Coaching-Materialien, Transaktionsinformationen und Geschäftsgeheimnisse.
Eine Offenlegung ist nur gegenüber Mitarbeitenden, Beratern und Unterauftragnehmern zulässig, die die Informationen für den Vertrag benötigen und angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen, oder wenn die Offenlegung gesetzlich oder durch eine zuständige Behörde vorgeschrieben ist.
Kandidaten- und Experteninformationen dürfen ohne rechtmäßige Grundlage und, soweit erforderlich, ohne Zustimmung der betreffenden Person nicht in eine externe Datenbank aufgenommen, mit anderen Unternehmen geteilt, für nicht zusammenhängende Vakanzen verwendet oder länger als erforderlich gespeichert werden.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten bleiben so lange geschützt, wie es das anwendbare Recht oder ihre vertrauliche Natur erfordert.
11. Geistiges Eigentum und zulässige Nutzung
Jede Partei behält das Eigentum und die Rechte an Materialien, Methoden, Marken, Daten und geistigem Eigentum, die ihr bereits vor dem Mandat gehörten. Kandidaten und Experten behalten die Rechte an ihren eigenen CVs, Bildern und persönlichen Bewerbungsunterlagen.
SalesPro4U behält die Rechte an eigenen Vorlagen, Datenbanken, Suchmethoden, Profilstrukturen, Workshop-Konzepten, Coaching-Materialien, Texten, Layouts und Produktionselementen. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die vereinbarten Arbeitsergebnisse ausschließlich für den internen Zweck des Mandats zu verwenden.
Der Kunde darf Materialien von SalesPro4U oder Kandidatenprofile ohne vorherige Zustimmung nicht veröffentlichen, verkaufen, lizenzieren, für sachfremde Zwecke vervielfältigen oder Dritten zur Verfügung stellen. Die Veröffentlichung von Namen, Bildern, Zitaten, Aufzeichnungen, Fallstudien, Podcasts oder Videos erfordert, soweit anwendbar, eine separate Freigabe.
12. KI-unterstützte Tools und menschliche Prüfung
SalesPro4U kann genehmigte KI-unterstützte Tools für interne administrative, organisatorische und produktivitätsbezogene Unterstützung einsetzen, einschließlich Entwurf, Übersetzung, Strukturierung, Zusammenfassung genehmigter Meetings, Erstellung von Profilentwürfen, Identifizierung fehlender Informationen und Vergleich tatsächlicher Rollenanforderungen mit manuell ausgewählten Kandidateninformationen.
SalesPro4U verwendet KI nicht für vollständig automatisiertes Kandidatenscreening, Scoring, Ranking, Auswahl, Ablehnung, Empfehlung sowie Coaching- oder Vermittlungsentscheidungen. KI wird nicht für Persönlichkeitsscoring, Culture-Fit-Scoring, Emotionserkennung, biometrische Analyse, Verhaltensschlussfolgerungen oder Leistungsprognosen eingesetzt.
KI-unterstützte Ausgaben haben beratenden Charakter und werden vor einer externen Verwendung qualifiziert menschlich geprüft. Kunden und Kandidaten erhalten keine ungeprüften KI-Rohausgaben. Vollständige CVs werden im Standardprozess nicht in KI-Tools hochgeladen; personenbezogene Daten werden minimiert und, soweit möglich, pseudonymisiert.
Vertrauliche Kundeninformationen werden mit KI-unterstützten Tools nur nach einer fallbezogenen Prüfung und nur dann verarbeitet, wenn dies mit den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz, Anbieter und Vertrag vereinbar ist.
13. Unterauftragnehmer, Coaches und Drittanbieter
SalesPro4U kann qualifizierte Mitarbeitende, HR-Experten, Coaches, Berater, Researcher, Medienspezialisten und technische Anbieter zur Erbringung der Leistungen einsetzen. SalesPro4U bleibt im vertraglich und gesetzlich erforderlichen Umfang für deren Auswahl und Koordination verantwortlich.
Verträge, die der Kunde unmittelbar mit einem vorgestellten externen Experten, Coach, Freelancer, Interim Manager oder sonstigen Anbieter abschließt, sind eigenständige Verträge. SalesPro4U ist für die Leistung dieser Partei nicht verantwortlich, sofern SalesPro4U im individuellen Angebot nicht ausdrücklich selbst als Hauptvertragspartner auftritt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der auf der SalesPro4U-Website verfügbaren Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung erläutert Zwecke, Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Empfänger, internationale Übermittlungen, Aufbewahrung und Betroffenenrechte.
Nach Erhalt von Kandidaten- oder Expertendaten handelt der Kunde für seine eigenen Recruiting- und Vertragsprozesse grundsätzlich als eigenständig Verantwortlicher und ist dafür verantwortlich, erforderliche Informationen bereitzustellen, Sicherheit zu gewährleisten, die Zweckbindung einzuhalten und Daten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Der Kunde informiert SalesPro4U unverzüglich über jede vermutete unbefugte Offenlegung, jeden Datensicherheitsvorfall oder jede Betroffenenanfrage im Zusammenhang mit von SalesPro4U erhaltenen Informationen, soweit eine Abstimmung vernünftigerweise erforderlich ist.
15. Laufzeit, Aussetzung, Kündigung und höhere Gewalt
Die Laufzeit eines Mandats wird im Angebot festgelegt. Ein Projekt endet mit Abschluss, Ablauf oder Kündigung. Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, kann jede Partei ein laufendes Mandat mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Bereits begonnene feste Projektphasen bleiben zahlbar.
Bei Beendigung zahlt der Kunde alle abgeschlossenen und begonnenen Projektphasen, den angefallenen Zeitaufwand, reservierte Kapazitäten, genehmigte Drittkosten und jedes bereits ausgelöste Erfolgshonorar. Regelungen zu Erfolgshonorar, Vorstellung, Vertraulichkeit, Datenschutz, geistigem Eigentum, Umgehungsverbot und Haftung gelten über die Beendigung hinaus fort.
SalesPro4U kann bei wesentlicher Vertragsverletzung, wiederholter fehlender Mitwirkung, Nichtzahlung trotz Mahnung, rechtswidrigen oder diskriminierenden Anweisungen, Missbrauch von Kandidateninformationen, Verletzung der Vertraulichkeit, vorsätzlicher Umgehung, missbräuchlichem Verhalten oder Verhalten, das erhebliche rechtliche oder reputationsbezogene Schäden verursachen kann, Leistungen sofort aussetzen oder den Vertrag fristlos beenden.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, staatlichen Maßnahmen, schwerwiegenden Infrastruktur- oder Anbieterausfällen und vergleichbaren Ereignissen höherer Gewalt. Die betroffene Partei informiert die andere Partei und ergreift angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung. Jede Partei kann kündigen, wenn das Ereignis länger als 60 Tage andauert und die Leistungserbringung wesentlich verhindert.
16. Haftung
SalesPro4U haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen die Haftung rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich zwingender Haftung für Tod oder Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SalesPro4U nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den direkten, vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung für ein Mandat auf die Honorare begrenzt, die für das betroffene Mandat in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt wurden oder zu zahlen sind.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet SalesPro4U nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz, entgangene Chancen, erwartete Einsparungen, Daten- oder Reputationsverluste sowie nicht für Entscheidungen, Erklärungen, Verhalten oder Leistungen von Kunden, Kandidaten, Experten oder unabhängigen Dritten.
SalesPro4U haftet nicht für den Rückzug, die Verfügbarkeit, das zukünftige Verhalten, die Arbeitsleistung oder die Einhaltung eines separaten Vertrags durch einen Kandidaten oder Experten und nicht für Entscheidungen des Kunden, die auf Informationen beruhen, deren Prüfung in der Verantwortung des Kunden lag.
17. Mitteilungen, Abtretung und Änderungen
Operative Mitteilungen und Freigaben können per E-Mail an die im Angebot genannten Kontaktpersonen gesendet werden. Jede Partei informiert die andere unverzüglich über Änderungen der Kontakt- oder Rechnungsdaten.
Der Kunde darf den Vertrag oder Ansprüche gegen SalesPro4U ohne vorherige Zustimmung nicht abtreten; ausgenommen ist die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Fusion oder der Übertragung im Wesentlichen des gesamten relevanten Geschäfts, sofern der Rechtsnachfolger sämtliche Verpflichtungen übernimmt. SalesPro4U darf Forderungen abtreten und Unterauftragnehmer gemäß diesen AGB einsetzen.
Änderungen dieser B2B-AGB gelten für zukünftige Verträge. Änderungen eines laufenden Mandats bedürfen einer Vereinbarung in Textform, sofern die Änderung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Kunden nicht wesentlich benachteiligt.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt das materielle Schweizer Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem B2B-Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Fribourg, Schweiz. SalesPro4U kann Ansprüche, soweit zulässig, auch am Sitz des Kunden geltend machen.
Übersetzungen können zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt werden. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich, sofern das individuelle Angebot nicht ausdrücklich eine andere Fassung bestimmt oder zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem rechtmäßigen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt nicht, wenn zwingendes Recht ein anderes Ergebnis verlangt.
Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht. Rechte und Rechtsbehelfe bestehen nebeneinander, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
SalesPro4U AG | Avenue du Midi 37 | 1700 Fribourg | Schweiz | expert@salespro4u.com | Schweizer UID: CHE-149.196.146
Teil II — Bedingungen für Expertenmitgliedschaft und Coaching
Für Webshop-Buchungen, Mitgliedschaften, Coaching-Leistungen
Version: 27. Juli 2026 | Gilt ausschließlich für natürliche Personen und Webshop-Nutzer. Zwingende lokale Verbraucherrechte bleiben unberührt.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Definitionen
Diese Bedingungen für Expertenmitgliedschaft und Coaching („Expertenbedingungen“) gelten für Verträge, die über shop.salespro4u.com oder direkt mit der SalesPro4U AG, Avenue du Midi 37, 1700 Fribourg, Schweiz („SalesPro4U“, „wir“ oder „uns“), über Expertenmitgliedschaften, Coaching-Sitzungen, Bewerbungsunterstützung, Bewerbungsvideos und damit verbundene Leistungen geschlossen werden.
„Experte“ bezeichnet die natürliche Person, die die Leistung bucht oder nutzt. Ein Experte ist „Verbraucher“, wenn die Leistung überwiegend zu privaten Zwecken erworben wird. Zwingende Verbraucherrechte im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Experten bleiben, soweit anwendbar, unberührt.
Der Vertrag besteht in dieser Reihenfolge aus der bei der Buchung angezeigten Produktbeschreibung, der Auftragsbestätigung, einer gegebenenfalls individuellen Vereinbarung und diesen Expertenbedingungen. Abweichende Bedingungen des Experten gelten nur, wenn SalesPro4U ihnen in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss und Teilnahmeberechtigung
Leistungen dürfen nur von Personen gebucht werden, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Der Experte muss richtige Angaben zur Registrierung, Rechnungsstellung und beruflichen Situation machen.
Die Darstellung im Webshop ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Der Experte gibt eine verbindliche Bestellung ab, indem er den Checkout abschließt und diese Expertenbedingungen akzeptiert. Der Vertrag kommt zustande, wenn SalesPro4U eine Auftragsbestätigung versendet oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Es besteht kein automatischer Anspruch auf Aufnahme in die Experten-Community oder auf ein aktives Suchmandat. SalesPro4U kann ein Onboarding ablehnen oder beenden, wenn keine Kapazitäten verfügbar sind, die Leistung nicht geeignet ist, wesentliche Informationen fehlen, rechtliche oder ethische Bedenken bestehen oder eine angemessene Zusammenarbeit nicht möglich ist. Zahlungen für noch nicht begonnene Leistungen werden erstattet.
3. Verfügbare Leistungen
Der jeweils aktuelle Umfang, Preis und die Verfügbarkeit jeder Leistung werden im Webshop oder in der individuellen Bestätigung angegeben. Die folgenden Beschreibungen bilden den allgemeinen Rahmen:
3.1. Free Membership / Passives Suchmandat. Soweit angeboten, kann die Free Membership ein Onboarding, die Aufnahme in die interne Expertendatenbank und die passive Berücksichtigung für passende Möglichkeiten umfassen. Sie beinhaltet kein aktives Suchmandat und begründet keinen Anspruch darauf, einem Unternehmen vorgestellt zu werden, eine bestimmte Möglichkeit zu erhalten oder eine Anstellung zu finden.
3.2. Premium Membership / Aktives Suchmandat. Je nach Produktbeschreibung kann die Premium Membership die aktive Identifizierung von Zielarbeitgebern, Marktfeedback, Bewerbungsunterstützung, priorisierte Berücksichtigung, CV-Unterstützung und ein Bewerbungsvideo umfassen. Die feste Laufzeit beträgt sechs Monate und endet nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch, sofern der Experte sie nicht aktiv verlängert. Durch Schweigen erfolgt keine automatische Verlängerung.
3.3. Power Session. Eine Power Session ist eine eigenständige individuelle Coaching-Sitzung mit der bei der Buchung angegebenen Dauer; die derzeitige Standarddauer beträgt 30 Minuten. Sie wird in der Regel online durchgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.4. Coaching Journey. Eine Coaching Journey besteht aus der in der Produktbeschreibung angegebenen Anzahl und Dauer individueller Sitzungen; der derzeitige Standard sind vier individuelle Sitzungen von jeweils 30 Minuten. Umfang, Coach und angestrebte Ergebnisse werden zu Beginn der Journey vereinbart.
3.5. Bewerbungsvideo. Soweit enthalten oder separat vereinbart, bearbeitet SalesPro4U mit vorheriger Zustimmung des Experten bereitgestelltes oder aufgenommenes Videomaterial zu einem kurzen Bewerbungsvideo. Der Experte erhält eine Prüfungsversion und kann eine angemessene Korrekturrunde hinsichtlich sachlicher Fehler, Untertitel oder kleinerer Bearbeitungen verlangen. Wesentliche Konzeptänderungen oder Neuaufnahmen können zusätzliche Kosten verursachen.
3.6. Weitere Leistungen. Zusätzliche Workshops, Assessments, Profilleistungen oder Coaching-Pakete richten sich nach der Leistungsbeschreibung und diesen Expertenbedingungen, sofern nicht ausdrücklich separate Bedingungen vereinbart wurden.
4. Keine Job- oder Vermittlungsgarantie
SalesPro4U erbringt die vereinbarten Coaching-, Vorbereitungs-, Such- und Unterstützungsleistungen, garantiert jedoch keine Anstellung, kein Interview, keine Unternehmensvorstellung, keinen Vertrag, kein bestimmtes Gehaltsniveau, kein bestimmtes Karriereergebnis und keine Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Karriere-, Bewerbungs- und Vertragsentscheidungen liegen in der Verantwortung des Experten und des jeweiligen Unternehmens. Coaches und Mentoren bieten professionelle Unterstützung und Reflexion, jedoch keine verbindlichen Weisungen oder Garantien.
5. Kandidatendaten und Zustimmung vor der Weitergabe
SalesPro4U gibt den CV, ein identifizierbares Profil, direkte Kontaktdaten, das LinkedIn-Profil, ein Bewerbungsvideo oder sonstige identifizierbare Bewerbungsunterlagen des Experten nicht ohne dessen vorherige Zustimmung in Textform für die jeweilige Möglichkeit oder den jeweiligen Empfänger an ein bestimmtes Unternehmen weiter.
Der Experte kann jede vorgeschlagene Weitergabe genehmigen oder ablehnen. Die Ablehnung einer Möglichkeit beendet die Mitgliedschaft nicht; SalesPro4U ist jedoch nicht verpflichtet, den Experten für Möglichkeiten vorzustellen, denen er nicht zugestimmt hat.
Genehmigt ein Experte die Weitergabe, darf das empfangende Unternehmen die Informationen im Rahmen seines eigenen Recruiting- oder Vertragsprozesses und unter eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeiten. Weitere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung von SalesPro4U.
6. Coaching-Sitzungen, Aufzeichnungen und KI-unterstützte Zusammenfassungen
Coaching-Sitzungen und Kandidatenmeetings werden nicht standardmäßig aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung, Transkription oder KI-unterstützte Zusammenfassung erfolgt nur, nachdem die Teilnehmenden informiert wurden und im Voraus aktiv zugestimmt haben.
Die Einwilligung in eine Aufzeichnung oder Zusammenfassung ist freiwillig und kann verweigert werden, ohne den Zugang zur zugrunde liegenden Coaching-Leistung zu verlieren. Wird für die Erstellung eines Bewerbungsvideos eine Aufnahme benötigt, kann der Experte, soweit technisch möglich, stattdessen geeignetes Videomaterial bereitstellen.
Genehmigte Aufzeichnungen, Transkripte und Zusammenfassungen werden nur für den vereinbarten Coaching-, Dokumentations- oder Videoproduktionszweck verwendet, vor der Nutzung oder Weitergabe geprüft und gemäß der Datenschutzerklärung aufbewahrt.
7. KI-unterstützte Tools und menschliche Prüfung
SalesPro4U kann genehmigte KI-unterstützte Tools für interne Entwürfe, Übersetzungen, Strukturierungen, genehmigte Meeting-Zusammenfassungen, Profilentwürfe, die Identifizierung fehlender Informationen und den sachlichen Vergleich mit Rollenanforderungen verwenden.
SalesPro4U verwendet KI nicht für automatisiertes Kandidatenscreening, Persönlichkeits- oder Culture-Fit-Scoring, Verhaltensschlussfolgerungen, Emotionserkennung, biometrische Analyse, Leistungsprognosen, Ranking, Ablehnung, Auswahl, Empfehlung oder Vermittlungsentscheidungen.
KI-unterstützte Ausgaben werden von qualifiziertem Personal geprüft. Vollständige CVs werden im Standardprozess nicht in KI-Tools hochgeladen; Daten werden manuell ausgewählt, minimiert und, soweit möglich, pseudonymisiert. Ungeprüfte KI-Rohausgaben werden weder Unternehmen noch Experten zur Verfügung gestellt.
8. Pflichten und Mitwirkung des Experten
Der Experte stellt wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Informationen bereit, berichtigt wesentliche Fehler unverzüglich und übermittelt die für die gebuchte Leistung angemessen erforderlichen Unterlagen und Freigaben.
Der Experte bleibt für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit persönlicher Materialien, Social-Media-Äußerungen, CV-Angaben und Bewerbungsunterlagen verantwortlich, die er SalesPro4U zur Verfügung stellt.
Nimmt der Experte ein Interview oder Match-Making Meeting an, bereitet er sich angemessen vor, erscheint pünktlich und informiert SalesPro4U unverzüglich über das Ergebnis, Angebote, fortgesetzte Kontakte oder eine Zusammenarbeit, die aus der Vorstellung entsteht.
Der Experte kommuniziert respektvoll und darf den Webshop, Accounts, die Coaching-Beziehung, Unternehmenskontakte oder vertrauliche Informationen nicht missbräuchlich verwenden. Login-Daten sind persönlich und müssen vor unbefugter Nutzung geschützt werden.
9. Terminplanung, Umbuchung, Absage und Verfall
Termine werden einvernehmlich vereinbart und in der Regel online durchgeführt. SalesPro4U und seine Coaches bemühen sich angemessen, innerhalb von sechs Wochen nach der Buchung oder dem Abschluss des erforderlichen Onboardings einen Termin anzubieten, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Mitwirkung des Experten.
Eine Sitzung kann einmal kostenfrei umgebucht werden, wenn die Mitteilung mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgt. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen können 100 % des Sitzungshonorars berechnet werden, sofern SalesPro4U nicht einen nachgewiesenen schwerwiegenden Grund akzeptiert oder zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
Sagt SalesPro4U oder der Coach einen Termin ab, wird ohne zusätzliche Kosten ein Ersatztermin angeboten. Kann kein angemessener Ersatz angeboten werden, wird das Honorar für die betroffene nicht erbrachte Sitzung erstattet.
Sofern die Produktbeschreibung nichts anderes vorsieht, müssen einzelne Coaching-Sitzungen und Sitzungen einer Coaching Journey innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf genutzt werden. Sie verfallen nicht, wenn die Verzögerung SalesPro4U zuzurechnen ist oder zwingendes Recht eine Verlängerung verlangt.
10. Laufzeit der Mitgliedschaft und Beendigung nach Abschluss eines Arbeitsvertrags
Die Premium Membership / das aktive Suchmandat hat eine feste Laufzeit von sechs Monaten und endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine Fortsetzung der Leistung setzt eine aktive Verlängerung durch den Experten voraus.
Wird die Premium Membership in wiederkehrenden Raten abgerechnet und unterzeichnet der Experte während der festen Laufzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann er unter Vorlage eines angemessenen Nachweises eine vorzeitige Beendigung verlangen. Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des aktuell bezahlten Abrechnungszeitraums; weitere wiederkehrende Raten werden nicht berechnet. Honorare für bereits erbrachte Leistungen, einmalige Leistungen und Drittkosten werden nicht erstattet.
Wurde die Mitgliedschaft vollständig im Voraus bezahlt, richtet sich eine anteilige Erstattung für den nicht genutzten Mitgliedschaftszeitraum nach der Produktbeschreibung und muss bereits erbrachte Leistungen, enthaltene einmalige Leistungen und entstandene Kosten angemessen berücksichtigen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
11. Bewerbungsvideo und Medienrechte
Der Experte behält die Rechte an seinem eigenen Bild, seiner Stimme und seinem Ausgangsmaterial. SalesPro4U behält die Rechte an Bearbeitung, Layouts, Vorlagen, Produktionsmethoden und Branding-Elementen.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Experte ein persönliches, nicht ausschließliches Recht, das genehmigte finale Bewerbungsvideo für eigene Bewerbungen und berufliche Profile zu nutzen. Das Video kann ein SalesPro4U-Wasserzeichen enthalten, das ohne Zustimmung nicht entfernt oder wesentlich verändert werden darf.
SalesPro4U darf das Video nur dann mit einem bestimmten Unternehmen teilen, wenn der Experte dieser Weitergabe zugestimmt hat. Eine öffentliche Veröffentlichung, Podcast-Teilnahme, Testimonials, Fallstudien und eine weitergehende werbliche Nutzung erfordern eine separate Medienfreigabe. Die Teilnahme an einem Podcast oder Medienformat unterliegt nicht automatisch diesen Expertenbedingungen.
12. Änderungen der Leistungen
SalesPro4U kann geringfügige Änderungen vornehmen, die die gebuchte Leistung nicht wesentlich reduzieren, einschließlich eines Wechsels des Coaches, der Plattform, der Terminplanungsmethode oder eines gleichwertigen Durchführungsformats.
Wird ein wesentlicher Bestandteil einer bezahlten Leistung eingestellt oder erheblich reduziert und kein gleichwertiger Ersatz angeboten, kann der Experte die betroffene Leistung beenden und eine anteilige Erstattung für den nicht erbrachten Teil erhalten.
Preise und Leistungsumfänge können für zukünftige Buchungen und Verlängerungen geändert werden. Änderungen gelten nicht rückwirkend für eine feste bezahlte Laufzeit, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind oder vom Experten akzeptiert wurden.
13. Preise, Zahlung und Steuern
Es gelten der beim Checkout oder in der Auftragsbestätigung angegebene Preis und die angegebene Währung. Anwendbare Steuern und Gebühren von Zahlungsdienstleistern werden vor Abschluss der Bestellung, soweit erforderlich, ausgewiesen.
Die Zahlung ist beim Checkout oder gemäß dem vereinbarten Ratenplan fällig. SalesPro4U kann Leistungen nach einer fehlgeschlagenen Zahlung und angemessener Mitteilung aussetzen.
Zahlungen können durch externe Zahlungsdienstleister zu deren eigenen Bedingungen verarbeitet werden. Der Experte darf keine unberechtigte Rückbuchung veranlassen und sollte SalesPro4U zunächst kontaktieren, um Abrechnungsprobleme zu klären.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
SalesPro4U gewährt Verbrauchern freiwillig das Recht, einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, zusätzlich zu allen zwingenden Rechten, die im Staat des Verbrauchers gelten.
Zur Ausübung des Widerrufs muss der Verbraucher vor Ablauf der Frist eine eindeutige Erklärung an expert@salespro4u.com senden.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft er später, kann SalesPro4U einen angemessenen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen. Das Widerrufsrecht kann nach vollständiger Leistungserbringung nur erlöschen, wenn der Verbraucher den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt und die gesetzlich anwendbare Folge bestätigt hat.
Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Personen, die ausschließlich zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken erwerben, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
15. Aussetzung und Kündigung aus wichtigem Grund
SalesPro4U kann bei einer wesentlichen Vertragsverletzung eine Verwarnung aussprechen, den Zugang vorübergehend aussetzen oder den Vertrag beenden. Kann der Verstoß vernünftigerweise behoben werden, wird SalesPro4U vor der Beendigung in der Regel eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
Eine sofortige Aussetzung oder Beendigung kann bei Betrug, rechtswidrigem Verhalten, schwerwiegender Belästigung, Sicherheitsmissbrauch, vorsätzlichem Missbrauch von Unternehmens- oder Kandidatendaten, wiederholter unbefugter Account-Nutzung oder wesentlichem Verhalten erfolgen, das rechtliche oder sicherheitsbezogene Risiken verursacht.
Beendet SalesPro4U den Vertrag ohne Pflichtverletzung des Experten, werden nicht erbrachte vorausbezahlte Leistungen anteilig erstattet. Beruht die Beendigung auf einer wesentlichen Pflichtverletzung des Experten, darf SalesPro4U Beträge für erbrachte Leistungen und nachgewiesene Schäden einbehalten, jedoch nicht automatisch sämtliche vorausbezahlten Honorare als Vertragsstrafe behalten.
16. Abgrenzung des Coachings und Verantwortung
Coaching ist eine Leistung zur beruflichen Entwicklung. Es ist keine Psychotherapie, medizinische Behandlung, Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder ein Ersatz für Leistungen entsprechend zugelassener Fachpersonen.
Der Experte bleibt verantwortlich für Entscheidungen, Bewerbungen, Verhandlungen, Erklärungen, Gesundheit und Wohlbefinden, die Nutzung von Empfehlungen sowie die Einhaltung der Bedingungen potenzieller Arbeitgeber oder Kunden.
17. Haftung
SalesPro4U haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich zwingender Haftung für Tod oder Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SalesPro4U nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den direkten, vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung auf den Betrag begrenzt, der für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt wurde.
SalesPro4U haftet nicht für Einstellungsentscheidungen, Erklärungen, Verhalten oder Leistungen unabhängiger Unternehmen, Coaches, Kandidaten, Experten oder externer Plattformen und nicht dafür, dass kein Job- oder Vermittlungsergebnis zustande kommt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
18. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden gemäß der auf der SalesPro4U-Website verfügbaren Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung beschreibt die verwendeten Systeme, Empfänger, internationalen Übermittlungen, Aufbewahrung und Betroffenenrechte.
SalesPro4U und der Experte behandeln nicht öffentliche Informationen über Coaching, Unternehmen und Möglichkeiten vertraulich. Der Experte darf vertrauliche Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten Dritter nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen oder weiterleiten.
19. Anwendbares Recht, Gerichte und Sprache
Es gilt das materielle Schweizer Recht. Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihnen der zwingende Schutz oder zuständige Gerichte entzogen werden, die nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts zur Verfügung stehen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Fribourg, Schweiz. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
Übersetzungen können bereitgestellt werden. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich, vorbehaltlich zwingender verbraucherrechtlicher Anforderungen an Transparenz und Auslegung.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Zwingendes Verbraucherrecht geht vor.
Operative Kommunikation kann per E-Mail erfolgen. SalesPro4U kann diese Expertenbedingungen für zukünftige Buchungen aktualisieren. Wesentliche Änderungen einer aktiven festen Laufzeit bedürfen der Zustimmung, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und den Experten nicht wesentlich benachteiligen.